Handel und Kooperation mit Iran
+ Fischereistatistik, Wallström vor Europäischem Parlament zur EU-Verfassung
(11.1.2005) Die EK wird am 12. Januar 2005 in Brüssel mit dem Iran die Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen wiederaufnehmen. Damit soll ein klares Signal gesetzt werden, dass die EU mit dem Iran zusammenarbeiten will. Dem Beschluss über die Wiederaufnahme dieser Verhandlungen gingen die „Pariser Vereinbarung“ zwischen dem Iran, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Deutschland und die Überprüfung der Aussetzung der Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsaktivitäten des Iran voraus, die in der Resolution der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vom November 2004 bestätigt wurde. Parallel zu den Gesprächen über ein Handels- und Kooperationsabkommen finden am 13. Januar Verhandlungen über politischen Dialog und Terrorismusbekämpfung statt.
EUSTAT gab am 11.1.2005 bekannt, dass im Jahr 2002 die EU25 fast 7,6 Millionen Tonnen Fischereierzeugnisseproduzierte, was etwa 5% der Weltproduktion entspricht. Zwischen 1995 und 2002 ging die EU25-Erzeugung um 17% zurück, während die Weltproduktion im selben Zeitraum um 17% anstieg.
Die größten Erzeugerländer unter den Mitgliedstaaten waren im Jahr 2002 Dänemark (1,47 Mio. t), Spanien (1,15 Mio. t), Frankreich (0,95 Mio. t) und das Vereinigte Königreich (0,87 Mio. t). Auf diese vier Mitgliedstaaten entfielen fast 60% der EU25-Erzeugung insgesamt. Zwischen 1995 und 2002 meldeten fast alle Mitgliedstaaten eine Abnahme ihrer Produktion. Die größten Rückgänge verzeichneten Dänemark (-570 000 t bzw. -28%), Spanien (-260 000 t bzw. -18%), Polen (-200 000 t bzw. -44%) und Italien (-160 000 t bzw. -26%). Nur Litauen (+93 000 t bzw. +157%) verbuchte einen noch dazu erheblichen Produktionsanstieg. Österreich erscheint in dieser Statistik mit rund, 2,7 Tonnen Fischereierzeugnisse, und hat demnach gegenüber den Vorjahren einen Rückgang von 19% zu verzeichnen.
Am 11.1.2005 sprach EU-Kommissarin Margot Wallström vor dem Plenum des EP, das sich in dieser Sitzung mit der Verfassung beschäftigte. Sie betonte, dass die Debatte nicht durch Missverständnisse und Mythen über den Inhalt der Verfassung geschädigt werden dürfte. Das Europaparlament wird voraussichtlich am 12.1.2005 mit großer Mehrheit einem Bericht zustimmen, in dem ein klares Ja zum europäischen Verfassungsvertrag gefordert wird. Darin wird auch die Forderung wiederholt, die Bürger klar und objektiv über den Inhalt des Verfassungsvertrages zu informieren. Das Europaparlament setzt sich für eine öffentliche Debatte über die künftige EU-Verfassung ein, um so mit Vorurteilen aufzuräumen. Abgeordnete der großen Fraktionen sprachen sich für die Verfassung aus. Sie stärke Demokratie, Bürger- und Menschenrechte und sichere die Handlungsfähigkeit der EU. Die nationale Identität der Mitgliedsstaaten werde geachtet. Die Abstimmung im Parlament hat zwar keine rechtliche Bedeutung für die Union. Ein deutliches Ja wird aber als Signal für die EU-Staaten und die Bürger.