Landtagspräsident Siegfried Schrittwieser: Gute Nachbarschaft als Voraussetzung zur Schaffung von Arbeit
Slowenien, Ungarn und Österreich erörtern trilaterale Strategien für Nachbar Kroatien


Unter dem Vorsitz des Sonderbeauftragten für strategische Außenwirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Botschafter Dr. Franz Ceska, fand am 22. und 23. März 2006 in Graz ein "Trilaterales Treffen Ungarn-Slowenien-Österreich" zum Schwerpunkt "Marktchancen in Kroatien" statt. Die ungarische Delegation stand unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Abel Garamhegyi, die slowenische wurde von Unterstaatssekretärin Tatjana Bruncek geführt.
Bei einem Empfang des Landes Steiermark betonte Landtagspräsident Siegfried Schrittwieser zum Abschluss des Treffen, dass eine gute Nachbarschaft die wichtigste Voraussetzung zur Schaffung von Arbeit in unserem gemeinsamen Wirtschaftsraum ist.
Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Herausforderungen für Unternehmen aus Österreich, Ungarn und Slowenien auf dem kroatischen Markt. Kroatien ist für alle drei Länder eine bedeutende Außenwirtschafts-Destination: So ist Österreich mit einem Marktanteil von 26 Prozent nicht nur größter Investor in Kroatien, sondern hat 2005 bei den Exporten nach Kroatien mit einem Volumen von über 1,2 Milliarden Euro das Niveau der Ausfuhren nach China erreicht. Dem gegenüber ist Ungarn viertgrößter Investor in Kroatien, während Slowenien neun Prozent seiner Gesamtexporte nach Kroatien liefert.
Daher wurde von allen Delegationen die Eröffnung der EU-Beitrittsverhandlungen begrüßt und die positive kroatische Wirtschaftsentwicklung gelobt. Kritisch wurde jedoch auf eine stark negative Außenhandelsbilanz verwiesen, die wiederum mit dem Umstand zu tun hat, dass ausländische Direktinvestitionen in Kroatien zu 80 Prozent in Privatisierungen gehen und dort primär in den Dienstleistungs- und nicht in den Produktions- und Technologiesektor.
Kroatien wird in diesem Bereich mit einer Änderung der Gesetzgebung zur Förderung von ausländischen Direktinvestitionen gegensteuern. Generell wurde die Anpassung des kroatischen Wirtschaftsrechts an EU-Standards positiv beurteilt, jedoch wurden Probleme bei der Implementierung und Rechtsdurchsetzung berichtet. Für diese Bereiche wurde ein direkter rascher Erfahrungsaustausch vereinbart.