Arbeitslosenquote im Mai 2006 bei 7,9%
+ Online-Konsultation - Vogelschutzrichtlinie und Habitatrichtlinie - Umweltverträglichkeitsprüfung - Homepage der EU-Ratspräsidentschaft Finnland
In der Eurozone lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Mai 2006 bei 7,9%, im Vergleich zu 8,0% im April. Im Mai 2005 hatte sie 8,7% betragen. Die Arbeitslosenquote für EU25 betrug im Mai 2006 8,2%; damit war sie unverändert im Vergleich zum April. Im Mai 2005 hatte sie 8,8% belegen. Die niedrigsten Quoten verzeichneten im Mai 2006 Dänemark und die Niederlande (beide 3,9%), die höchsten Arbeitslosenquoten meldeten Polen (16,4%) und die Slowakei (15,5%). Im Bereich der Arbeitslosenquote für unter 25 Jährige liegt Österreich mit 9,6% unter dem EU25 durchschnitt von 17,7%. Mehr dazu
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Eine öffentliche Online-Konsultation darüber, was die Europäische Kommission dazu beitragen kann, dass die zunehmende Verwendung von Funkerkennungsvorrichtungen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ankurbelt und die Lebensqualität der europäischen Bürger verbessert und gleichzeitig ihre Grundrechte, insbesondere ihre Privatsphäre, schützt, ist am 3.7.2006 auf dem Portal ‚Ihre Stimme in Europa’ angelaufen. Mehr dazu
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Die ordnungsgemäße Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie der EU ist von entscheidender Bedeutung, um das Ziel zu erreichen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa bis 2010 zum Stillstand zu bringen. Eine Überprüfung der EK hat jedoch gezeigt, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die beiden Rechtsakte bisher noch nicht korrekt umgesetzt haben. Die Kommission hat daher am 3.7.2006 Vertragsverletzungsverfahren gegen dreizehn Mitgliedstaaten (nicht an Österreich) wegen Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie und gegen weitere acht Mitgliedstaaten wegen der Umsetzung der Habitatrichtlinie eingeleitet. In einem Fall gegen Österreich hat die Kommission beschlossen, eine letzte Mahnung zu schicken, da nicht genügend nationale Naturstandorte für das Natura-2000-Netz der Schutzgebiete vorgeschlagen wurden. Elf Jahre nachdem die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, ihre nationalen Listen mit den vorgeschlagenen Gebieten für das Natura-2000-Netz vorzulegen, das mit der Habitatrichtlinie eingerichtet wurde, ist das österreichische Netz der vorgeschlagenen Gebiet immer noch bei Weitem nicht vollständig. Insgesamt fünfzehn Lebensräume und zehn Arten sind bislang nicht ausreichend durch die von Österreich vorgeschlagene Liste abgedeckt. Mehr dazu
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Die EK hat am 3.7.2006 gegen zehn Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen wesentliche EU-Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Projekten eingeleitet. Mit der einschlägigen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen eines breiten Spektrums von Projekten in den Bereichen Infrastruktur, Industrie, Bergbau usw. auf die Umwelt vor Beginn der Arbeiten eingehend geprüft werden. Die Richtlinie räumt außerdem den Bürgern umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten ein. Die Kommission hat in den Rechtsvorschriften der zehn Mitgliedstaaten Lücken und Mängel entdeckt und deswegen beschlossen, ihnen erste schriftliche Mahnungen zu schicken, um sicherzustellen, dass sie allen Bestimmungen der Richtlinie nachkommen. Im Falle Österreichs wird festgehalten, dass das österreichische Recht die in der Richtlinie festgelegten Kriterien, anhand deren festgestellt wird, ob ein Projekt einer UVP unterzogen werden sollte, nicht hinreichend widerspiegelt. So werden beispielsweise historisch, kulturell oder archäologisch bedeutende Landschaften nicht erwähnt. Mehr dazu
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Hier finden Sie den Link zur Homepage der EU-Ratspräsidentschaft Finnland. Das neue Logo wurde von dem Designer Timo Kuoppala gestaltet, der damit Wachstum, gemeinsame Werte und den gemeinsamen Weg der EU symbolisieren will.

Eine öffentliche Online-Konsultation darüber, was die Europäische Kommission dazu beitragen kann, dass die zunehmende Verwendung von Funkerkennungsvorrichtungen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ankurbelt und die Lebensqualität der europäischen Bürger verbessert und gleichzeitig ihre Grundrechte, insbesondere ihre Privatsphäre, schützt, ist am 3.7.2006 auf dem Portal ‚Ihre Stimme in Europa’ angelaufen. Mehr dazu

Die ordnungsgemäße Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie der EU ist von entscheidender Bedeutung, um das Ziel zu erreichen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa bis 2010 zum Stillstand zu bringen. Eine Überprüfung der EK hat jedoch gezeigt, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die beiden Rechtsakte bisher noch nicht korrekt umgesetzt haben. Die Kommission hat daher am 3.7.2006 Vertragsverletzungsverfahren gegen dreizehn Mitgliedstaaten (nicht an Österreich) wegen Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie und gegen weitere acht Mitgliedstaaten wegen der Umsetzung der Habitatrichtlinie eingeleitet. In einem Fall gegen Österreich hat die Kommission beschlossen, eine letzte Mahnung zu schicken, da nicht genügend nationale Naturstandorte für das Natura-2000-Netz der Schutzgebiete vorgeschlagen wurden. Elf Jahre nachdem die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, ihre nationalen Listen mit den vorgeschlagenen Gebieten für das Natura-2000-Netz vorzulegen, das mit der Habitatrichtlinie eingerichtet wurde, ist das österreichische Netz der vorgeschlagenen Gebiet immer noch bei Weitem nicht vollständig. Insgesamt fünfzehn Lebensräume und zehn Arten sind bislang nicht ausreichend durch die von Österreich vorgeschlagene Liste abgedeckt. Mehr dazu

Die EK hat am 3.7.2006 gegen zehn Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen wesentliche EU-Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Projekten eingeleitet. Mit der einschlägigen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen eines breiten Spektrums von Projekten in den Bereichen Infrastruktur, Industrie, Bergbau usw. auf die Umwelt vor Beginn der Arbeiten eingehend geprüft werden. Die Richtlinie räumt außerdem den Bürgern umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten ein. Die Kommission hat in den Rechtsvorschriften der zehn Mitgliedstaaten Lücken und Mängel entdeckt und deswegen beschlossen, ihnen erste schriftliche Mahnungen zu schicken, um sicherzustellen, dass sie allen Bestimmungen der Richtlinie nachkommen. Im Falle Österreichs wird festgehalten, dass das österreichische Recht die in der Richtlinie festgelegten Kriterien, anhand deren festgestellt wird, ob ein Projekt einer UVP unterzogen werden sollte, nicht hinreichend widerspiegelt. So werden beispielsweise historisch, kulturell oder archäologisch bedeutende Landschaften nicht erwähnt. Mehr dazu

