Verhaltenskodex
+ Studie über die UEFA-Regelung - Schwerpunkte der kroatischen Arbeitsmarktpolitik - soziale Ausgrenzung - Invaliditätsrente - Emissionsreduktionszielen
Die EK hat am 28.5.2008 einen Verhaltenskodex angenommen, der die Kontakte von Interessenvertretern mit Beschäftigten der Kommission klar und präzise regelt. Der Verhaltenskodex steht im Zusammenhang mit dem Register für Interessenvertreter, dass die Kommission am 23. Juni 2008 einführen wird. Die Annahme des Kodexes ist eine Vorbedingung, um sich in das Register eintragen zu können. Mehr dazu hier.
Die EK hat am 28.5.2008 eine unabhängige Studie über die UEFA-Regelung zu „lokal ausgebildeten Spielern" veröffentlicht. Diese Regelung schreibt Vereinen, die in der Champions League bzw. im UEFA-Cup vertreten sind, für ihre Kader eine Mindestzahl an „lokal ausgebildeten Spielern“ vor. Im Vergleich zu den von der FIFA vorgeschlagenen Maßnahmen („6+5-Regel“), die nicht mit EU-Recht vereinbar sind, ist die Kommission hier der Ansicht, dass der Ansatz der UEFA den Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer offenbar wahrt, soweit es sich um die Förderung der Ausbildung junger europäischer Spieler handelt. Ferner stellt die Kommission fest, dass die Maßnahmen zur Förderung und Sicherung einer hochwertigen Ausbildung junger Fußballer in der EU beitragen sollen. Die Studie war im Juli 2007 im Weißbuch Sport angekündigt worden. Mehr dazu hier.
Im Rahmen der Vorbereitung Kroatiens auf den EU-Beitritt kam Vladimír Špidla, der für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit zuständige Kommissar, am 28.5.2008 mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Kroatiens Damir Polančec zusammen, um die Schwerpunkte der kroatischen Arbeitsmarktpolitik zu vereinbaren. In der „Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten werden die hauptsächlichen Stärken und Schwächen des kroatischen Arbeitsmarktes untersucht. Dies geschieht im Hinblick auf die Vorbereitung des EU-Beitritts Kroatiens und der zukünftigen Beteiligung des Landes an der EU-Beschäftigungsstrategie. Mehr dazu hier.
In Europa sind Millionen von Menschen zunehmend von sozialer Ausgrenzung bedroht, weil sie keinen Zugang zu elementaren Finanzdienstleistungen haben. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor, die am 28.5.2008 von der EK vorgestellt wurde. Der Studie zufolge haben zwei von zehn Erwachsenen in den 15 „alten“ EU-Mitgliedstaaten kein Bankkonto; in den im Jahr 2004 neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten ist es nahezu die Hälfte der Erwachsenen (47 %). Noch höher liegt die Zahl derer, die keine Sparguthaben besitzen und denen der Zugang zu Krediten verwehrt bleibt. Mehr dazu hier.
Auf Grund einer Klage einer polnischen Staatsbürgerin, die auf Grund eines Wohnsitzwechsels von Polen nach Deutschland, die Invaliditätsrente nicht mehr ausbezahlt bekommen hat, hat der Europäische Gerichtshof am 22.5. 2008 das Urteil erlassen, dass die Zahlung einer Invaliditätsrente, die ein Mitgliedstaat zivilen Kriegs- oder Repressionsopfern gewährt, nicht allein deshalb verweigert werden darf, weil die Berechtigte in einem anderen Land wohnt. Mehr dazu hier.
Europaabgeordnete haben ihre Forderungen nach strikteren Emissionsreduktionszielen für Europas zügig wachsenden Flugsektor aufrechterhalten, obwohl die Minister der Mitgliedstaaten auf eine industriefreundlichere Herangehensweise bestehen. Der Bericht fand in einer zweiten Lesung am 27. Mai 2008 die Unterstützung der Mitglieder des Umweltsausschusses des Parlaments. Er fordert, dass es Fluggesellschaften, die in Europa operieren, nicht genehmigt werden sollte, nach 2012 weiterhin die gleiche Menge an Treibhausgasen auszustoßen wie in dem Zeitraum von 2004 bis 2006. Mehr dazu
