Fachinformation "Grenzwerte für die Radioaktivität von Lebensmitteln aus Japan"
Fragen und Antworten zur neuen EU-Durchführungsverordnung

Seit 26. März 2011 gilt die neue Durchführungsverordnung für Importe japanischer Lebensmittel in die EU. Demnach müssen alle Lebensmittel in Japan vor dem Versand nach Europa untersucht und beim Import in die EU nochmals kontrolliert werden. Sollte ein EU-Partner kontaminierte Lebensmittel feststellen, dürfen diese nicht auf den Markt gelangen und es müssen die übrigen EU-Mitgliedstaaten umgehend informiert werden. Diese Mitteilungen erfolgen mittels dem Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF).
In der Steiermark ist die Landessanitätsdirektion, Lebensmittelaufsicht, für die Kontrolle von Lebensmitteln und die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen der EU verantwortlich.. Bereichsleiter Christian Kaltenegger weist darauf hin, dass es in den letzten Jahren keine Lebensmittelimporte direkt in unser Bundesland gegeben hat: „Das läuft über die großen Häfen wie Hamburg oder Rotterdam beziehungsweise mittels Luftfracht." Die erste Kontrolle in Europa werde daher sowohl in diesen Importhäfen als auch bei Luftfrachtstücken durchgeführt.
Die steirische Lebensmittelaufsicht kontrolliert selbstverständlich im Rahmen des jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen Proben- und Revisionsplans japanische Lebensmittel im Handel und in der Gastronomie, betont Kaltenegger.
- Im Wortlaut:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION vom 25. März 2011 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima
Geht von Lebensmittelimporten aus Japan eine Gefahr für die österreichische Bevölkerung aus?
Hat die EU die Grenzwerte für Radioaktivität von Lebensmittelimporten aus Japan erhöht?
Medien haben in den letzten Tagen gemeldet, dass die EU die Grenzwerte wesentlich erhöht hätte. Dazu ist festzuhalten: Bis zum 26.März 2011, als die von der Europäischen Kommission erlassene Verordnung über Grenzwerte für aus Japan kommende Lebensmittelimporte in Kraft trat, galten für japanische Lebensmittel überhaupt keine Grenzwerte. Grenzwerte gab es nur für Importe aus Staaten, die vom Reaktorunglück in Tschernobyl betroffen waren („Tschernobyl-Verordnung"). Japan gehörte bekanntlich nicht dazu.
Gegenüber anderen als von der Tschernobyl-Verordnung erfassten Drittstaaten wurden Grenzwerte für Radioaktivität bei Lebensmitteln nur in Notstandssituationen vorgeschrieben. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima hat die EU daher am 25.März 2011 ein einheitliches Grenzwerte-Regime und Kontrollsystem für Lebensmittelimporte aus Japan festgelegt. Seit 26.März dürfen demnach Lebensmittel aus Japan in die EU nur mit einem Zertifikat der japanischen Behörden eingeführt werden, das die Unbedenklichkeit der Produkte bestätigt. Die Grenzwerte dieser Verordnung greifen nicht auf jene der „Tschernobyl-Verordnung" zurück sondern auf jene der „EU-Verordnung zur Festlegung von Höchstwerten im Fall von radiologischen Notstandssituationen" aus dem Jahr 1987.
Warum wird trotzdem behauptet, dass die EU die Grenzwerte erhöht hat?
Höhere Grenzwerte als im Vergleich zur „Tschernobyl-Verordnung" hat die Europäische Kommission für Japan nur betreffend die Elemente Cäsium-134 und Cäsium-137 festgesetzt. Nach Angaben der Europäischen Kommission entspreche diese Anpassung den aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen und garantiere in gleicher Weise die Unbedenklichkeit der importierten Produkte.
Welche Vorteile hat die neue Japan-Verordnung der EU?
Alle Lebensmittel werden in Japan selbst und dann nochmals in Europa untersucht. Sollte ein EU-Partner kontaminierte Lebensmittel finden, dürfen diese nicht auf den Markt und es müssen die übrigen EU-Mitgliedstaaten umgehend informiert werden. Die Standards, die für Lebensmittel aus Japan anzuwenden sind, umfassen auch radioaktives Jod-131, das von der Tschernobyl-Verordnung nicht erfasst ist, jedoch derzeit aus dem Reaktor in Fukushima entweicht und Lebensmittel belasten kann. Zudem wurden EU-weite verpflichtende Grenzwerte für weitere Elemente und Mindestprozentsätze für Kontrollen festgelegt.
Wie werden die radioaktiven Grenzwerte von Österreich kontrolliert?
Die Kontrollen in Österreich sind strenger, als es die Europäische Union verlangt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Österreich eine lückenlose Kontrolle von Lebensmittelimporten aus Japan veranlasst. Die nach der Katastrophe von Fukushima ersten vier Lebensmittellieferungen aus Japan nach Österreich konnten nach Kontrollen als völlig unbedenklich freigegeben werden.
Kann Österreich also mit dem Vorgehen der EU zufrieden sein?
Die in der EU nun geltende Verordnung stellt sicher, dass den österreichischen Konsumenten keinerlei Gefahr durch radioaktive Belastung von aus Japan importierten Lebensmitteln drohen kann. Sie schafft dafür bessere Voraussetzungen als zuvor bestanden haben.
Aber: Österreich hat auf EU-Ebene sofort darauf hingewiesen, dass die Festsetzung eines im Vergleich zur Tschernobyl-Verordnung höheren Grenzwertes für Cäsium aus Sicht der europäischen Bürger nicht nachvollziehbar sei. Ebenso stellt Österreich die unterschiedlichen Kontrollvorgaben für verschiedene Provinzen Japans in Frage. Österreich hat daher gegen diese Verordnung gestimmt, blieb aber vorerst in Minderheit.
Die „Japan-Verordnung" der EU ist als „Notfallmaßnahme" bis Ende Juni 2011 gültig und muss bei Bedarf binnen 48 Stunden, spätestens aber monatlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Alle Mitgliedstaaten sind aufgerufen, ihre Analyse-Ergebnisse der Japan-Importe mitzuteilen, damit die Entscheidungen hinsichtlich Abänderung der Grenzwerte oder Kontrolldichten auf ausreichender aktueller Datengrundlage erfolgen können. Österreich wird sich dabei weiterhin für die Festsetzung noch niedrigerer Grenzwerte einsetzen.
Text: Josef Bauer / FA1E - "europe direct"