„Völkerrechtliche Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit im Lichte der neueren entwicklungspolitischen Diskussion
Gastvortrag von Dr. Ursula Werther-Pietsch
Das Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen und
der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät laden zu einem
Gastvortrag von
Dr. Ursula Werther-Pietsch, BMeiA,
Institut für Internationale Entwicklung, Wien über
„Völkerrechtliche Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit
im Lichte der neueren entwicklungspolitischen
Diskussion (Staatenfragilität, Drei C-Ansatz,
die Pariser Prinzipien im Lichte der Praxis)"
Zeit: Dienstag, 29. November 2011, 16.00 h - 17.30 h
Ort: Seminarraum des Instituts für Völkerrecht 15.41, A4
Zur Person:
Mag. Dr. Ursula Werther-Pietsch ist eine ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für
Völkerrecht in Graz und des Instituts für Verfassungsrecht in Wien, die bereits in
verschiedenen Positionen im Außenministerium tätig war, insbesondere in den
Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte sowie menschlicher
Sicherheit (Völkerrechtsbüro). Dabei hat sie für Österreich an der Fortbildung der
europäischen Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik mitgewirkt und wurde so zu
einer der profundesten KennerInnen der internationalen Entwicklung im Bereich
Sicherheit und Entwicklung. Derzeit ist sie stellvertretende Leiterin der Grundsatzabteilung
der Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit) des Außenministeriums. In
ihrem Vortrag wird sie sich v.a. mit der zunehmenden Verrechtlichung im
Entwicklungsdiskurs, dem Zusammenhang von Menschenrechten und Entwicklung
und Rückwirkungen von Fragilität auf Konstitutionalisierungsprozesse im
Völkerrecht befassen.