25 Jahre „Hilfe zur Selbsthilfe“
Entwicklungszusammenarbeit: Mehr Landesmittel bis 2010
Graz. – Gestern Nachmittag hat sich der Beirat des Landes Steiermark für Entwicklungszusammenarbeit neu konstituiert. Landeshauptmann Mag. Franz Voves, der seit dem 2. Oktober formell Vorsitzender des Beirates ist, dankte allen Mitgliedern für ihr Engagement und kündigte an, die Entwicklungszusammenarbeit stärker zu unterstützen. Voves: „Am Ende dieser Legislaturperiode soll die Steiermark nicht mehr wie bisher im unteren Mittelfeld, sondern im oberen Mittelfeld der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu finden sein.“ Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Budgetansatz für Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 jedes Jahr um 10 Prozent erhöht werden, bis er 450.000 Euro beträgt. Voves unterstrich, dass sich die Steiermärkische Landesregierung und der Steiermärkische Landtag in einstimmigen Beschlüssen zur Unterstützung des "Global Marshall-Planes" bekannt haben und kündigte für Herbst neuerlich die Abhaltung eines Fairtrade-Tages des Landes Steiermark an, bei dem die steirischen NGOs (Non Governmental Organizations) und Initiativen ihre Projekte darstellen können.
Der bisherige Beiratsvorsitzende Dr. Ernst Burger, scheidender Leiter des Statistikreferates innerhalb der Fachabteilung 1 C, übergab nach 18jähriger Tätigkeit seine Funktion der neuen Vorsitzenden, Mag. Elisabeth Freiberger, Leiterin der Fachabteilung 1 A, Organisation. Landeshauptmann Mag. Franz Voves lobte die neuen Beiratsmitglieder an, die per Regierungsbeschluss vom 13. Februar für die Dauer dieser Landtagsperiode in den Beirat berufen wurden.
Der Beirat wurde als Beratungsorgan der Landesregierung in Fragen der Entwicklungszusammen-arbeit vor 25 Jahren, am 2. Februar 1981, geschaffen. Er besteht aus 24 Mitgliedern, von denen die meisten NGOs angehören. Die Tätigkeit im Beirat ist ehrenamtlich. Im Beirat sollen nach dem Gründungsgedanken alle wichtigen Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit in der Steiermark vertreten sein. Die einzelnen Mitglieder werden ad personam vom Beirat vorgeschlagen und von der Landesregierung ernannt. Es besteht jedoch kein Vertretungsanspruch von bestimmten Organisationen bzw. Institutionen.
Mehr unter www.eza.steiermark.at.
Graz, am 03. März 2006
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