Verfassung in Bosnien und Herzegowina oder "Wie man aus Fischsuppe wieder ein Aquarium macht"
Café Europa im Rahmen der Serie "Sarajevo"



Graz [12.03.2010].- Sollte er als Journalist dieses Thema mit einem Satz beschreiben müssen, so würde er nur sagen, es sei leichter, aus einem Aquarium Fischsuppe zu machen als aus Fischsuppe wieder ein Aquarium! Mit diesem Vergleich skizzierte Balkan-Korrespondent Christian Wehrschütz in seiner Aufgabe als Moderator gestern, Donnerstag im Medienzentrum Steiermark das Thema dieses "Café Europa". Wie groß das Interesse an dieser zweiten Veranstaltung der Serie "Sarajevo" war, die von "europe direct Steiermark" in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Südost-Europa der Univeristät Graz sowie der Akademie Graz organisiert wird, zeigte das randvolle Medienzentrum und ein engagiert mitdiskutierendes Publikum im Internet. Als Hausherr unterstrich der Leiter der Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen der Landesverwaltung, Hofrat Mag. Ludwig Rader, die Bedeutung dieses Schwerpunktes: "Wir haben in der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria eine intensive Diskussion über die Neuausrichtung als Makro-Region begonnen, die auch die Nachbarländer am Westbalkan umfassen könnte."
Der Grazer Verfassungsrechtler und Balkanspezialist Univ. Prof. Dr. Joseph Marko gab zu Beginn einen Überblick: Bosnien und Herzegowina werde immer wieder aufgrund seiner Entitäten und seiner vielschichtigen Bevölkerung als „komplexer Staat" skizziert, zähle aber aus seiner Sicht zu den schwächsten Bundesstaaten weltweit. Hoffnung könnten die nächsten Wahlen im kommenden Herbst geben: da kandidieren neben den etablierten Parteien, deren wichtigste die bosnischen Muslime, die Kroaten und die Serben repräsentieren, neue Gruppierungen. Ob sie eine Chance bieten, die komplizierten Verhältnisse in der politischen Landschaft demokratisch zu vereinfachen, hänge von vielen Faktoren ab. Wie zumeist, in Bosnien und Herzegowina: Jede - oft noch so politisch lapidare Problemlösung - hängt vom Wollen Anderer ab. Eine der verfassungsrechtlichen Besonderheiten ist ja das Vetorecht der Abgeordneten, mit denen jede Initiative abgewürgt werden kann.
Nedim Ademovic, Leiter der Menschenrechtskommission am Verfassungsgerichtshof in Sarajevo, hat in Graz Rechtswissenschaften studiert: Er sieht Bosnien und Herzegowina als eine „geschichtliche Tatsache und als ein internationales Projekt, das in Dayton" ausgehandelt wurde. Die Komplexität dieses Staates zeige sich u.a. in der Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs: Neben drei internationalen Richtern (einer der drei ersten war Univ.-Prof. Dr. Marko) seien je zwei Repräsentanten der Bosnier, der Kroaten und der Serben. Der VGH habe die oft sehr heikle Aufgabe, föderale Streitigkeiten zu lösen, bei Restitutionen - also der Herausgabe von Eigentum oder Sparguthaben - zu entscheiden, Entschädigungszahlungen festzusetzen und vieles mehr. Es folgten Fälle von Menschenrechtsverletzungen, auch durch die internationale Polizeitruppe oder durch internationale Organe aufoktroyierte Entscheidungen, die nicht immer verfassungskonform waren.
Die in Graz studierende Bosnierin Amra Abaz schilderte die Parteienlandschaft in ihrer Heimat: Es gebe durchaus Kräfte, die einen Wechsel, "a Change" beim Urnengang im Herbst 2010 bewirken könnten durch Parteien, in denen sich Angehörige aller Entitäten finden. Und es gebe auch Perspektiven, die sogar einen - kaum realistischen - EU-Beitritt im Jahre 2014 sehen.
Die Rolle Brüssels wurde naturgemäß auch hinterfragt. Und es kam wenig Lob. So seien die finanziellen Unterstützungen eher als "peanuts" zu bezeichnen, kritisierte Marko (etwa im Vergleich zu dem, was die Europäische Union im Libanon finanziere). Keinesfalls dienlich sei das Faktum, dass die EU bislang nicht mit einer Zunge spreche, sondern bis zu sieben verschiedene Meinungen transportiere, so der Wissenschaftler.
Seit dem Abkommen von Dayton, das im November 1995 die Verfassung von Bosnien und Herzegowina begründete, seien ungezählte Gesetzesinitiativen für den Wiederaufbau des Landes verhindert worden. Der mit diesem Abkommen eingesetzte und mit großer Machtbefugnis ausgestattete Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft habe eine der schwierigsten Aufgaben der internationalen Politik: Er könne selbständig Gesetze erlassen, ganze Regierungen oder deren Chefs absetzen. Wie sehen das die Bosnier selbst? Gespalten, wie alles, was mit Politik zu tun hat - es häufen sich jedenfalls die Stimmen, die den OHR in das Reich der Geschichte verweisen möchten. Der Österreicher Valentin Inzko, der dieses Amt bekleidet, sei nicht zu beneiden, da man ihn zuletzt eigentlich "fallengelassen hat", so Marko.
Ludwig Rader, als Leiter der Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen des Landes Steiermark Mitveranstalter, provozierte bewusst mit der Frage, ob sich denn Bosnien und Herzegowina selbst als ein Staat sehen wolle. Von außen habe man nicht immer den Eindruck, gaben sowohl Ademovic als auch Marko zu. Allerdings sei den Proponenten der Entitäten klar, dass ein Zerfall nur Nachteile mit sich brächte und im schlimmsten Fall nur zu einem weiteren verheerenden Krieg führen würde.
Nun, das wolle niemand und um das zu verhindern, müsse es ein stärkeres Engagement der EU geben. Es gelte, Maßnahmen zu fördern, um eine staatsbürgerliche Loyalität in ganz Bosnien entstehen zu lassen. Die große Frage der Zukunft laute, die multiple Identität als Chance zu sehen und nicht als Hindernis. Was im Übrigen nicht nur für Bosnien und Herzegowina gelte, sondern auch für andere Regionen in Europa.
Freilich, ein EU-Beitritt steht (noch) in aller Ferne, lapidare Grundvoraussetzungen fehlen. Balkan-Kenner Wehrschütz: „Es gibt kein Landwirtschaftsministerium, keine Landwirtschaftskammern, keine aktuelle Volkszählung." Es können weder EU-Lebensmittelsicherheit überwacht noch Regionaldaten erhoben werden. Viel näher liegt da die noch immer bestehenden Visa-Pflicht, die - anders als für Serbien, Montenegro und Mazedonien - nicht abgeschafft wurde. Honorarkonsul Jörg Hofreiter mahnte: "Das Visa-Regime belastet das Land, der Jugend fehlen Perspektiven, dies führt zu Nationalismus!"
Am Podium:
- Amra Abaz studiert seit 2004 Rechtswissenschaften an der Universität Graz. Gleichzeitig ist sie im Kompetenzzentrum Südosteuropa an der Universität Graz tätig, wo sie sich mit politischen und rechtlichen Fragen bezüglich Bosnien und Herzegowina befasst.
- Dr. Nedim Ademovic hat in Graz und Sarajevo Rechtswissenschaften studiert. Er ist am Verfassungsgerichtshof in Sarajevo als Leiter der Menschenrechtskommission tätig.
- Univ.-Prof. Dr. Joseph Marko ist Professor am Institut für Österreichisches, Europäisches
und Vergleichendes Öffentliches Recht und Politikwissenschaften an der Universität
Graz, außerdem Leiter des Kompetenzzentrums Südosteuropa. Er war Internationaler Richter am Verfassungsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina (1997 - 2002) sowie u.a. politischer Berater des Hohen Repräsentanten und des EU-Sonderbeauftragten für Bosnien und Herzegowina (April - Juli 2007).
Moderation: Mag. Christian Wehrschütz
=> Friedensabkommen - www.ohr.int
=> Programm und Einladung zu der Veranstaltungsserie
=> Video zur Veranstaltung
Graz, am 12. März 2010
Mag. Markus Gruber unter Tel.: +43 (316) 877-4107, bzw. Mobil: +43 (676) 86664107 und Fax: +43 (316) 877-802417 oder E-Mail: markus.gruber@stmk.gv.at zur Verfügung.
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