EU-Tagesnews 24.06.2015
Klage gegen britisches AKW-Projekt
Österreich soll innerhalb der EU zum Bannerträger einer atomkraftfreien Energiepolitik werden. Dieses Ziel artikulierte die Bundesregierung anlässlich ihres gestern gefassten Beschlusses, eine Klage gegen die Finanzierung des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point durch die EU einzubringen. Der formale Akt folgt am kommenden Montag. Aus Sicht Österreichs sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem wäre damit auch eine Wettbewerbsverzerrung am europäischen Energiemarkt verbunden. Wien steht übrigens mit dieser Kritik nicht mehr alleine da. Widerstände mehren sich in mehreren Ländern und bei anderen Energieunternehmen.
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Richtlinie zur Verlängerung des Mutterschutzes wird gestrichen
Rat und Parlament konnten sich nicht einigen: Jetzt wird der Gesetzentwurf über die Ausweitung des Mutterschutzes auf 18 Wochen gestrichen. Zuvor wird die EK noch eine Ersatzregelung vorlegen, die eine größere Chance auf die Unterstützung durch die nationalen Regierungen haben soll. Die Parlamentarier fordern für eine Ersatzregelung des Mutterschutzes verbindliches Recht. Nach Angaben von EU-Beamten ist es zu früh zu bestimmen, wie die neuen Regeln aussehen. Der Gesetzentwurf wurde jedoch nicht gestrichen, bevor man über eine Strategie entschieden hat.
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Aufnahmestopp: EU verlangt Erklärung für Ungarns Flüchtlingsalleingang
Ungarn ist voll. Mit diesem Satz geht Ungarns Premier Viktor Orbán auf Konfrontationskurs zur EU. Sein Land habe entschieden, vorerst keine Flüchtlinge mehr aufzunehmen, so der streitbare Politiker. Mit dieser einseitigen Aussetzung des Dublin-III-Abkommens hat Orban in Brüssel für einige Empörung gesorgt. Die EU verlangt eine sofortige Erklärung aus Budapest. Die Entscheidung Ungarns setzt vor allem Nachbarländer unter Druck. Österreich bestellte den Botschafter des Nachbarlandes ein und das Außenministerium in Wien drängt darauf, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden.
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EK und EIF mobilisieren 500 Millionen EUR für Sozial- und Kleinstunternehmen
Im Zuge der Förderung von Wachstum und Beschäftigung erhalten Sozial- und Kleinstunternehmen bald Zugang zu Finanzierungsmitteln in Höhe von über 500 Mio. EUR. Das ist das Ergebnis einer neuen Übertragungsvereinbarung zwischen der EK und dem EIF die heute unterzeichnet wurde. Die Förderung erfolgt über das EaSI, über das Bürgschaften in Höhe von 96 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020 bereitgestellt werden. Das EU-Programm ist auf Personen ausgerichtet, die ein eigenes Kleinst- oder Sozialunternehmen gründen oder ausbauen möchten, vor allem auf diejenigen, die nur schwer auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können oder Probleme beim Zugang zu Finanzierungsmitteln haben.
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