Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"
Städtepartnerschaften
Programmbereich 2.1: Städtepartnerschaften
Diese Maßnahme in diesem Programmbereich zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die ein breites Spektrum von Bürgerinnen und Bürgern aus Partnerstädten zusammenführen, um gemeinsam Themen zu behandeln, die den Zielen des Programms entsprechen. Vorrang haben dabei Projekte, die auf die jährlich definierten Prioritäten für diese Maßnahme abzielen.
Der Begriff Städtepartnerschaft ist breit gefasst zu verstehen und bezieht sich auf Kommunen, die Partnerschaftsvereinbarungen unterzeichnet haben oder unterzeichnen möchten, sowie auf Kommunen, die eine andere Form von Partnerschaft pflegen mit dem Ziel, ihre Zusammenarbeit sowie kulturelle Kontakte zu fördern.
Indem Bürgerinnen und Bürger auf lokaler und auf Unionsebene mobilisiert werden, konkrete Fragen zu diskutieren, die auf der politischen Agenda der Union stehen, soll diese Maßnahme die Bürgerbeteiligung am Entscheidungsprozess der Union fördern und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf Unionsebene schaffen.
Grundsätzlich müssen alle Projekte in Einklang mit den Programmzielen stehen. Projekte, die darüber hinaus auch die jährlichen Prioritäten berücksichtigen, werden bei der Auswahl vorrangig behandelt.
Allgemeine Programmziele
Das Programm soll dazu beitragen, die Europäische Union bürgernäher zu gestalten. Gefördert werden daher Organisationen, Kommunen, Einrichtungen und ihre Projekte oder Veranstaltungen, die zu folgenden Zielen beitragen:
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das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
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die Unionsbürgerschaft fördern
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und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung auf Unionsebene verbessern
Weitere Details zum Förderbereich 2.1
bekommt man hier:
- bei der nationalen Kontaktstelle "Europe for Citizens Point Austria"
- im Programmleitfaden
- in der EU-Förderdatenbank des Landes Steiermark