Fragen und Antworten zum Call 2021 "Europaprojekte und steirische Außenbeziehungen"
F: Sprache des Antrags: Können Anträge auch in englischer Sprache gestellt werden oder muss der Antrag für die Förderung auf Deutsch verfasst sein?
- Die Anträge können nur in deutscher Sprache gestellt werden.
F: Wenn im Rahmen des beantragten Projektes eine Zusammenarbeit mit einer Einrichtung im Ausland (zB einer Universität in xx) erfolgen soll, welche Unterlagen müssen von Seiten des ausländischen Projektpartners beigebracht werden (zB Letter of Intent) etc?
- Es brauchen bei der Antragstellung keine Dokumente über die geplante Zusammenarbeit beigelegt werden. Diese Kooperation muss aber nach Abschluss des Projektes belegt werden bzw. - falls dies nicht erfolgt - die Förderung zurückbezahlt werden.
F: Unser Projekt würde von 1. April 2021 bis 31. Dezember 2021 laufen. Ist dies im Rahmen der gegenwärtigen Ausschreibung förderwürdig?
- Ja, es können Projekte beliebiger Dauer unterstützt werden, wenn sie ab dem 1.1.2021 begonnen und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden.
F: In der Ausschreibung steht, dass der Inhalt und das Ziel des Vorhabens in einer Projektbeschreibung (3 Seiten) mit 700 Zeichen beschrieben werden sollen. Hier bitte ich um Information, ob es sich hier möglicherweise um einen Irrtum handelt, und ob 700 WÖRTER anstelle von Zeichen gemeint sind.
- Gemeint ist - wie im elektronischen Antragsformular auf Seite 3 „Projektdetails" angeführt, dass dort im Abschnitt „Projektbeschreibung" ein Kurztext „Inhalt und Ziele des Vorhabens / Projektes" mit bis zu 700 Zeichen einzugeben ist und zusätzlich (ganz unten) eine „Ausführliche Projektbeschreibung" mit beliebiger Länge als „Beilage hinzugefügt" werden soll. Wir bitten um Nachsicht für die missverständliche Formulierung!
F: Können neben Projekten Partnerregionen laut www.europa.steiermark.at/international auch Projekte in anderen Regionen, wie beispielsweise in Hessen in Deutschland unterstützt werden, mit den andere Arten der Kooperationen existieren?
- Die Förderung von Projekten in Hessen könnte gewährt werden, wenn Sie im Zuge einer langjährigen Kooperation erfolgt, sie sie z.B. unter www.politik.steiermark.at/cms/beitrag/12740926/7129389/ beschrieben ist. Bitte beachten Sie aber, dass ein solches Projekt nur dann eine Unterstützung erhalten kann, wenn keine andere Förderung (z.B. aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung) möglich ist.
F: Sind betreffend Partnerregionen laut neben den bilateralen auch die Multilaterale Abkommen (Alpen-Adria-Allianz) beinhaltet?
- Ja, die Mitgliedsregionen der Alpen-Adria-Allianz sind genauso wie Partnerregionen aus bilateralen Abkommen einzustufen.
F: Wir sind ein Verein und planen Veranstaltungen und Informationen zum Thema „Coronakrise und Klimaschutz - was unterstützt uns die EU? Können die Lohnkosten und Honorare von (freien) Mitarbeitern dabei unterstützt werden?
- Die Personalkosten können nur insofern berücksichtigt werden, als sie unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Also z.B. Kosten für jene Arbeitsstunden, die für die Konzeption und Durchführung der Informationstermine (inkl. Social Media-Ankündigungen und -Berichte) bzw. für die Zusammenstellung der Dokumentation anfallen.
F: Wir haben ein Interreg-Projekt zum Thema Klimaschutz eingereicht, an dem sich eine steirische Partnerregion in Ungarn (Komitat Vas) beteiligt. Kann die Förderung zur Aufbringung der Eigenmittel verwendet werden?
- Leider nein, es können nur jene Außenbeziehungprojekte unterstützt werden, für die keine anderen Förderungsprogramme (insbesondere der EU) vorgesehen sind.
F: In der Ausschreibung heißt es: „Jeder Förderungswerber kann nur ein Projekt einreichen." Wie ist das bei Universitäten bzw. Fachhochschulen? Gilt das pro Einrichtung oder Institut, Fakultät bzw. Studiengang/Studienrichtung?
- Bei Universitäten und Fachhochschulen betrachten wir die Institute bzw. Fakultäten als Förderungswerber.
17.1.2021
=> Call 2021
=> Europa und Internationales
Info-Tel.: 0316 877 2200
E-Mail: europa-international@stmk.gv.at