Neue ASVK-Mitglieder bestellt und angelobt
Neue Besetzungen in der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission
Graz, am 18. März 2022.- Die Steiermärkische Landesregierung hat ein neues Mitglied und drei neue Ersatzmitglieder für die 18-köpfige Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) bestellt. Sie wurden im Beisein von Kulturlandesrat Christopher Drexler und dem Vorsitzenden der ASVK, Alfred Bramberger, angelobt.
Die neuen Mitglieder
Die Kunsthistorikerin Eva Tangl ist somit neues Mitglied der ASVK, der Kunsthistoriker Christoph Breser, er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Innsbruck im Fach Baugeschichte und Denkmalpflege, sowie Sophia Walk, Architekturhistorikerin und Assistentin am Institut für Architekturtheorie, Kunst- und Kulturwissenschaften der TU Graz, sind neue Ersatzmitglieder. Alle drei wurden für diese Funktionen von der Stadt Graz nominiert. Seitens des Landes Steiermark wurde Sabine Lea Christian, Architektin mit langjähriger Erfahrung als Stadtbaudirektorin der Ortsbild-Gemeinde Kapfenberg, als Ersatzmitglied vorgeschlagen und bestellt.
Kulturlandesrat Christopher Drexler: „Ich danke den neuen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Altstadtkommission für ihre Bereitschaft, ehrenamtlich Verantwortung für die Bewahrung und gleichzeitig die behutsame Weiterentwicklung des baulichen Erbes in Graz zu übernehmen. Es ist wiederum gelungen, profunde Expertinnen und Experten für die ASVK zu gewinnen.“
Die Neubestellungen wurden notwendig, nachdem Ende September 2021 ein Mitglied sowie zwei Ersatzmitglieder, die von der Stadt Graz nominiert worden waren, und ein vom Land Steiermark entsandtes Ersatzmitglied ihre Funktionen in der ASVK zurückgelegt haben.
Die Grazer-Altstadtsachverständigenkommission
Die ASVK – sie besteht aus acht Mitgliedern und einem beratenden Mitglied für Rechtsangelegenheiten sowie ebenso vielen Ersatzmitgliedern – ist damit wieder vollständig zusammengesetzt. Da die ASVK stets handlungs- und beschlussfähig war, hat sie auch in der Zwischenzeit, wie im Grazer Altstadterhaltungsgesetz vorgesehen, getagt. Die ASVK ist ein Gutachtergremium, das im Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 gehört werden muss, da sonst der Baubescheid mit Nichtigkeit bedroht sein kann. Aufgabe der ASVK ist es, durch eine kontinuierliche Gutachterpraxis das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen, qualitätsvollen und professionellen Planung in den Schutzzonen, unabhängig von der Größe der Projekte, zu schärfen.
Graz, am 18. März 2022
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