FairYoungStyria-Preis für globales Lernen
Ausschreibung 2024
Das Land Steiermark schreibt auf Initiative von Landesrat Werner Amon, MBA im Rahmen der FairStyria-Bildungsoffensive für globale Verantwortung im Schuljahr 2024/2025 einen „FairYoungStyria-Preis für globales Lernen" aus.
Teilnehmen können Schulklassen und Gruppen von Schülerinnen und Schülern aller steirischen Schulen, jeweils unterstützt durch den Lehrkörper und externen Expertinnen und Experten. Mit dem Preis werden junge Menschen in der Steiermark ermutigt, ihre eigenen Ideen zum Thema Globales Lernen/Global Citizenship Education als Projekt umzusetzen, damit sie ihr Wissen zu globalen Themen vertiefen und Handlungsmöglichkeiten in ihrem eigenen Umfeld erkennen. Die zehn besten Projekteinreichungen werden prämiert. Die Projekte sollen so konzipiert sein, dass sie im Laufe des jeweiligen Schuljahres umgesetzt werden können.
Zum Online-Antragsformular (Einreichung bis 13. Dezember 2024 möglich)
Preise
Ausgeschrieben werden zehn Preise zu jeweils EUR 500,00. Das Preisgeld dient der Kostendeckung in der Projektumsetzung.
Teilnahme-Kriterien
-
Der FairYoungStyria-Preis ist ein Schulwettbewerb zum Thema globales Lernen und Global Citizenship Education. Er wendet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen und Schularten in der Steiermark.
- Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen und klassenübergreifende Gruppen von Schülerinnen und Schülern, jeweils begleitet durch eine oder mehrere Lehrpersonen (und externen Expertinnen und Experten). Pro Schule können maximal zwei FairYoungStyria-Projekte eingereicht werden. Sollten mehr als zwei Projekte eingehen, wird nach dem Eingangsdatum gereiht.
- Inhaltlich muss sich das eingereichte Projekt mit globalem Lernen/Global Citizenship Education beschäftigen und dabei einen Bezug zu mindestens einem der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung ( Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen aufweisen.
- Das Projektthema muss einen Bezug zu Lebensrealitäten von Menschen in Ländern des globalen Südens aufweisen und thematisch mit jener von Kindern und Jugendlichen in der Steiermark verknüpft werden.
- Das Projekt muss dazu beitragen, dass die Teilnehmenden globale Themen besser verstehen lernen und einen Bezug zu ihrer eigenen Lebensrealität herstellen können.
- Das Projekt muss so konzipiert sein, dass es im Laufe des Schuljahres umsetzbar ist. Wichtig ist dabei, dass sich ein roter Faden durch die Aktivitäten zieht und diese gut nachvollziehbar sind.
- Das Projekt muss während der Durchführung dokumentiert werden, wobei die Mittel zur Dokumentation frei wählbar sind (z.B. Fotos, Videos, Bericht). Die Dokumentation muss FairStyria zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Sie dient sowohl als Nachweis für die Umsetzung als auch zur öffentlichen Präsentation in Sozialen Medien, Websites und am FairStyria-Tag (Näheres dazu in der Datenschutzerklärung).
- Die öffentliche Präsentation/Ausstellung am FairStyria-Tag Ende Juni 2025 ist verpflichtend - entweder durch die Schülerinnen und Schüler selbst oder durch die Bereitstellung von Materialien an FairStyria.
- Erwünscht (jedoch nicht verpflichtend) sind Einreichungen, die in einer Kooperation mit schulexternen Expertinnen und Experten entstehen, vor allem mit den Organisationen und Vereinen der Entwicklungszusammenarbeit, die durch den Bildungskatalog schon in den Schulen aktiv sind. Die Zusammenarbeit mit Gemeindeeinrichtungen, wobei vor allem den Fairtrade-Gemeinden oder den Klimabündnis-Gemeinden eine wichtige Rolle zufallen wird, ist ebenso wünschenswert.
Jury
Die eingereichten Projektvorschläge werden von einer Jury bewertet. Diese besteht aus der Referatsleitung für Europa und Internationales in der Abteilung 9 des Landes Steiermark als Vorsitzende, dem/der Curriculum-Vorsitzenden des Masterstudiums Global Studies der Karl-Franzens-Universität Graz, dem steirischen Mitglied des Evaluationsteams für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit des Landes Steiermark, einer Vertretung der Bildungsdirektion Steiermark mit Expertise für internationale Zusammenarbeit sowie der Europe Direct-Referentin des Landes Steiermark. Die Jury berücksichtigt bei den Bewertungen der Einreichungen das Alter bzw. die Schulstufe der Einreichenden. Damit haben alle Altersgruppen gleiche Chancen.
Zeitplan
Oktober 2024: | Einreichung von Projektideen mittels Online-Einreichformular von 14. Oktober 2024 bis 13. Dezember 2024 ( siehe Ausfüllhilfe) |
Jänner 2024: | Juryentscheidung - Verständigung der prämierten Schulklassen bzw. Schülerinnen- und Schüler-Gruppen |
Februar 2025: | Preisvergabe durch Herrn Landesrat Werner Amon im Februar 2025 an die prämierten Schulklassen/Schülerinnen- und Schüler-Gruppen. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Nach der Preisverleihung erfolgt die Überweisung des Preisgeldes. |
Februar bis Juni 2025: | Umsetzung der Projekte im Sommersemester 2025. Die laufende Dokumentation der Aktivitäten ist verpflichtend. |
Ende Juni 2025: | Die öffentliche Präsentation der Projekte am FairStyria-Tag des Landes Steiermark Ende Juni 2025 in Graz ist ebenso verpflichtend (entweder durch die Schülerinnen und Schüler selbst oder durch die Bereitstellung von Materialien). |
Bei Fragen zum Wettbewerb kontaktieren Sie bitte das FairStyria-Team: fairstyria@stmk.gv.at
Mag.a Dr. Rebecca Loder-Neuhold, MA, Tel. 0316/877-3877
Maria Elßer, MA, Tel. 0316/877-5518
Datenschutzerklärung
Wenn Sie an dieser Ausschreibung teilnehmen, akzeptieren Sie folgende Bedingungen:
Die eingereichten Bewerbungen werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport als verantwortliche Stelle bearbeitet. Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung der Ausschreibung, Bewertung durch eine Jury, Preisverleihung und Dokumentation verarbeitet. Beachten Sie, dass die Preisträger (Schule, Schulklasse, Schulgruppe) öffentlich bekanntgemacht werden.
Das Projekt muss während der Umsetzung dokumentiert werden, weshalb wir darauf hinweisen, dass zur Dokumentation Projektberichte, Listen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Fotos und Videos der teilnehmenden Schulklassen angefertigt werden können, um den Projektverlauf nachvollziehbar zu machen. Die Dokumentation muss dem Referat Europa und Internationales zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Sie dient sowohl als Nachweis für die Umsetzung also auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Die angeführten Dokumentationsmittel können in verschiedenen Formaten veröffentlicht werden, einschließlich Druckerzeugnissen, Webseiten und sozialen Medien. Diese Bedingungen gelten auch für die im Rahmen der Einreichung übermittelten Fotos und Videos.
Der bzw. die Einreichende ist verantwortlich für die Überprüfung, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler für die Verwendung der oben beispielsweise angeführten Medien in der vorgesehenen Form eingeholt wurde. Durch die Einreichung erklärt der bzw. die für den Preis einreichende Person, dass er bzw. sie nur Fotos und Videos übermitteln wird, die aus datenschutzrechtlicher Sicht zur Veröffentlichung geeignet sind.
Die einreichenden Personen sind auch dafür verantwortlich, dass die von ihnen vertretenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte darüber informiert werden, dass vom Land Steiermark im Rahmen der Preisverleihung Fotos und Videos angefertigt und u.a. in öffentlich zugänglichen Medien verwendet werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://datenschutz.stmk.gv.at.
Dokumente zur Einreichung
Ausschreibung FairYoungStyria-Preis 2024
Ausfüllhilfe zum ONLINE-Antragsformular
Beilage SDGs