5. Beschäftigung und Soziale Solidarität
Progress
Das neue Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität widmet sich analytischen Aktivitäten, Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung sowie der allgemeine Unterstützung der Hauptakteure (z.B. Organisation von Arbeitsgruppen, Finanzierung von Schulungsseminaren oder Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen). PROGRESS soll dabei vor allem in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Eingliederung, Arbeitsbedingungen, Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung von Diskriminierung ansetzen. Die EU-weit zu Verfügung gestellten Fördermittel betragen 628,8 Mio. Euro für die gesamte Laufzeit.
Teilnahmeberechtigt sind alle privaten und öffentlichen Stellen und Einrichtungen, insbesondere
- die Mitgliedstaaten
- Universitäten und Forschungsinstitute
- die öffentliche Arbeitsverwaltung
- Bewertungssachverständige
- die Gebietskörperschaften
- nationale statistische Ämter
- die Sozialpartner
- die Medien
- auf EU-Ebene organisierte Nichtregierungsorganisationen
Die allgemeinen Ziele von PROGRESS umfassen unter anderem:
- Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Situation in den Mitgliedstaaten durch Analyse, Bewertung und Überwachung der Maßnahmen
- Förderung der Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden
- Unterstützung und Überwachung der Umsetzung von Rechtsvorschriften
- Förderung von Netzarbeit und des wechselseitigen Lernens sowie Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren auf EU-Ebene
Das neue Rahmenprogramm richtet sich in erster Linie an Einrichtungen die in den folgenden drei Aktionsbereichen aktiv sind:
- Bekämpfung von Diskriminierung
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
- Förderung der Integration von Behinderten in die Gesellschaft
Neben dem Programm PROGRESS unterstütz die Kommission ein zweites Instrument mit der Bezeichnung „Förderung des sozialen Dialogs, der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie von Studien und Fachberichten im Sozialbereich". Dieses zweite Förderprogramm umfasst ein EU-weites Budget von 279,9 Mio. Euro auf sieben Jahre verteilt.
Kontaktstellen
Web: : |
Kontakt in der Steiermark: Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen
Dr. Heidi Zikulnig E-Mail: europe-direct@steiermark.at |
Kontakt in Österreich: Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien |