9. Land und Forstwirtschaft
"Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-13"
Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen
- Niederlassung von Junglandwirten
- Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
- Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
- Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
- Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in der Forstwirtschaft
- Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft
- Unterstützung von Landwirten, die sich an Lebensmittelqualitätsregelungen beteiligen
- Unterstützung von Erzeugergemeinschaften bei Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse, die unter Lebensmittelqualitätsregelungen fallen
Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Ausgleichszahlungen für Berggebiete und für andere benachteiligte Gebiete
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG
- Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
- Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
- Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
- Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
- Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen
Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländl. Wirtschaft
- Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges
- Förderung des Fremdenverkehrs
- Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
- Dorferneuerung und -entwicklung
- Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
- Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen
Schwerpunkt 4: LEADER - Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes
LEADER Projekte sollen die Ziele der Achsen 1 - 3 des Programms unterstützen. Darunter fallen Maßnahmen der Entwicklung der Landwirtschaft und der Produktion, Umweltschutzmaßnahmen sowie agrarnahe Kernmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung, wie z.B.: Diversifizierung ländlicher Betriebe, Biomasse, Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Forstwirtschaft, etc. Im Unterschied zu der Standardförderung im Ländlichen Entwicklungsprogramm ELER müssen diese agrarischen Projekte jedoch einen Bezug zum regionalen Schwerpunktthema der jeweiligen Ländlichen Aktionsgruppe (LAG) aufweisen, den Maßnahmenbündeln der Entwicklungspläne entsprechen, eine sektorübergreifende Vernetzung beinhalten sowie den strategischen Vorgaben und Zielen der Steirischen LEADER Richtlinie entsprechen.
Neben diesem agrarischen Aktionsfeld sieht LEADER zudem die Aktionsfelder „Sonstige Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft im weiteren Sinn" sowie „Transnationale Kooperation" vor, im Zuge derer folgende Maßnahmenschwerpunkte angeboten werden:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums durch Produktinnovation, Anwendung neuer Technologien, Know-how Transfer und Verbesserung des Kooperationspotentials ländlicher Betriebe und Akteure
- Verbesserung der Lebensqualität ländlicher Regionen
- Inwertsetzung des naturräumlichen und kulturellen Potenzials ländlicher Regionen
- Inwertsetzung und Marktaufbau lokal und regional bedeutsamer Erzeugnisse und Stoffkreisläufe
- Maßnahmen zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) bei der Umsetzung ihrer Entwicklungsstrategien
- Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen ländlichen Regionen
Zuständigkeiten:
Die programmverantwortliche Stelle für „Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013" (ELER) ist die Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft. Je nach Art des Förderprojekts können jedoch verschiedene Stellen in die Finanzierung und Abwicklung mit eingebunden sein, an welche die Abteilung 10 bei Anfragen gerne weitervermittelt:
- Ø Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
- Ø Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung
- Ø Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen
- Ø Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport
- Ø Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
- Ø Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
- Ø Ausgelagerte Einrichtungen wie SFG, Landentwicklung und Landwirtschaftskammer Stmk
Sämtliche Projekte die in den Bereich des Schwerpunktes 4 LEADER fallen müssen hingegen zuerst von den Vorständen der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) beschlossen werden, bevor sie bei der Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung eingereicht werden können. Die Abteilung 7 prüft in Folge dann die Programmkonformität und die inhaltliche bzw. strategische Relevanz, bevor der Antrag an die fachlich zuständige Förderstelle weitergeleitet wird.
Kontaktstellen
Web: : www.raumplanung.steiermark.at (Abteilung 7 - LEADER) www.ec.europa.eu (EU-Site zum ELER-Programm) |
Abteilung 10 Land und Forstwirtschaft DI Anita Mogg
Krottendorferstraße 94, 8052 Graz-Wetzelsdorf |
Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung
Mag. Gerald Gigler (Leiter des Referats LEADER) |