12. ESF - Europäischer Sozialfonds
Der nun seit mehr als 40 Jahren bestehende Europäische Sozialfonds fördert Ausbildung, Beratung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze und hilft so EU-BürgerInnen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern. Der ESF fördert aber auch ärmere Regionen in ihrer Entwicklung. Für den Zeitraum 2007-2013 stehen in Österreich rund 524 Millionen Euro zur Verfügung. Im neuen operationellen Programm "Beschäftigung Österreich 2007-2013" wurden folgende Schwerpunkte festgelegt:
Schwerpunkt 1: Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen und der Unternehmen
Zielsetzung dieses Schwerpunktes ist die Steigerung der Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen zur besseren Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels. Die Ausbildung und das lebensbegleitende Lernen sind Schlüsselfaktoren in der Anpassung an die technologischen und organisatorischen Entwicklungen in der Produktion und bei der Erbringung von Dienstleistungen sowie der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Ein weiterer Aktionsbereich ist die Rekrutierung und der Einsatz älterer („active/productive aging") sowie niedrig qualifizierter Arbeitskräfte.
Schwerpunkt 2: Bekämpfung von Arbeitslosigkeit
Dieser Schwerpunkt widmet sich der dauerhaften Integration von Älteren („active aging"), Frauen (ohne Altersdifferenzierung), Niedrigqualifizierten und arbeitsmarktpolitischen Problemgruppen (z. B. Langzeitarbeitslosen) sowie von WiedereinsteigerInnen in den Arbeitsmarkt. Die Zielgruppen sollen hierbei - vor allem durch Durchführung bedarfsgerechter Qualifizierungsmaßnahmen - befähigt werden, aus eigener Leistung ein ausreichendes Einkommen zu erwerben.
Schwerpunkt 3a: Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung
Die Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Schaffung von Chancengleichheit für Jugendliche (berufliche Erstintegration), Ältere (Arbeitsplatzsicherung, Verbesserung der Rahmenbedingungen) und Personen mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen sind die obersten Ziele dieser Schwerpunktsetzung. Des Weiteren wird die berufliche Integration von Menschen mit Sinnesbehinderungen unterstützt.
Schwerpunkt 3b: Integration arbeitsmarktferner Personen
Zielsetzung der Maßnahmen dieses Schwerpunkts ist die Verbesserung der Integration arbeitsmarktferner Personen in den Arbeitsmarkt durch die Entwicklung und Erprobung neuer integrativer Förder-, Beratungs- und Betreuungskonzepte und -strukturen sowie durch die Verbesserung des Zusammenwirkens der beteiligten Institutionen.
Schwerpunkt 4: Lebensbegleitendes Lernen
Das Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit direkt und ist auch Grundlage für die Fähigkeit, technische, soziale und organisatorische Innovationen durchzuführen. Wissen, Qualifikation und innovatives Handeln sind - zusammen mit Forschung, Entwicklung und Infrastruktur - die wesentlichsten Faktoren für eine langfristig dynamisch wachsende Wirtschaft. Die Umsetzung dieses Schwerpunktes gliedert sich in 3 Teilbereiche: Schule (Verbesserung der Bildungs- und Berufschancen), Erwachsenenbildung (Integration benachteiligter Erwachsener, Chancengleichheit und Professionalisierung) und Wissenschaft (Studienabschlussstipendien).
Schwerpunkt 5: Territoriale Beschäftigungspakte (TEPs)
Strategisches Ziel ist die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Ziele durch die verbesserte Koordination der Akteure auf regionaler und/oder lokaler Ebene im Rahmen von territorialen Beschäftigungspakten und damit die Verbesserung in der Betreuung und Integration von arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen.
In der Steiermark ist der steirische Beschäftigungspakt (STEBEP) auf diesem Gebiet aktiv. Es besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Kernpartnern Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark und Land Steiermark, mit dem Ziel, beschäftigungspolitische Aktivitäten abzustimmen, gemeinsam zu planen und partnerschaftlich umzusetzen.
Die Umsetzung der Inhalte des Europäischen Sozialfonds obliegen - je nach Schwerpunkt - dem Arbeitsmarktservice (Schwerpunkte 1 +2), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (1, 2, 3b + 5), dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bzw. dem Bundessozialamt (3a), den Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. für Wissenschaft und Forschung (4), und den territorialen Beschäftigungspakten (Steiermark: STEBEP) bzw. deren Mitgliedsorganisationen (3b + 5).
Kontaktstellen
Web: : |
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - Sektion II/9 Mag. Michael Förschner
Stubenring 1, 1011 Wien E-Mail: michael.foerschner@bmwa.gv.at |
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Heide Steigenberger Minoritenplatz 5, 1014 Wien Tel.: +43/1/53120-7105 E-Mail: heide.steigenberger@bmukk.gv.at |
Steirischer Beschäftigungspakt (STEBEP)
Mag. Helga Kainer |