EU-Haushalt
Europa-Arbeitsprogramm des Landes Steiermark
Eine Einigung über den europäischen Finanzrahmen (Haushalt) 2007-2013 wurde unter der Voraussetzung erzielt, alle Aspekte des EU-Haushalts einer vollständigen Überprüfung zu unterziehen und darüber 2008/2009 zu berichten.
Ziel soll es sein, den sich aus der Globalisierung ergebenden Modernisierungsprozess kontinuierlich zu unterstützen. Die Überprüfung soll sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben einschließlich der Gemeinsamen Agrar- und Regionalpolitik sowie der Einnahmen abdecken. Die Ergebnisse der Überprüfung sollen bei der Vorbereitung der nächsten finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt werden.
Das Budget des Landes Steiermark ist durch die Rolle Österreichs als Nettozahler und den österreichinternen Stabilitätspakt von allen Änderungen unmittelbar betroffen. Dies bezieht sich sowohl auf die Finanzierung der Europäischen Union (EU-Steuer, Nettobeiträge), als auch auf die Förderungsrückflüsse von der Europäischen Union (Finanzierung der Programme). Das Land Steiermark muss im Rahmen der Verhandlungen des Finanzausgleichs wie auch bei der Festlegung der österreichischen Position für die Verhandlungen des EU-Finanzrahmens sicherstellen, dass die Mittelzuflüsse an die Steiermark auf dem entsprechenden Niveau erhalten bleiben, auch wenn dies partiellen Interessen des Bundes widerspricht.
Steiermark-Schwerpunkt
- Das Land Steiermark erarbeitet eine akkordierte Position erarbeiten, die in die Verhandlungen eingebracht wird.