Dienstleistungsrichtlinie
Europa-Arbeitsprogramm des Landes Steiermark
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie muss bis Ende 2009 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Dazu sind in der Steiermark umfangreiche Arbeiten in der gesamten Gesetzgebung und Verwaltung notwendig. So werden etwa das One-Stop-Shop-Prinzip und E-Government beim Amt der Landesregierung nahezu flächendeckend für Wirtschaftstreibende eingeführt.
Von der Dienstleistungsrichtlinie sind etwa 30 Landesgesetze und zahlreiche Dienststellen des Amtes der Landesregierung betroffen. Zur Koordination wird landesintern ein eigenes Projekt initiiert.
Steiermark-Schwerpunkt
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Rechtzeitige Umsetzung, Anpassung der Landesgesetze, Einrichtung eines „einheitlichen Ansprechpartners" im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie.
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